Der Hotelbetrieb möchte trotz bestätigter Reservierung Sie als Gäste aus Risikogebieten nicht aufnehmen. Da bereits ein Vertragsverhältnis besteht ist das Hotel verpflichtet die Kosten zu tragen und Ihnen zu erstatten bzw. die Buchung kostenfrei zu stornieren.
Sie können nicht anreisen, da die Ausreise aus Ihrem Land oder die Einreise in die Schweiz nicht möglich ist. Da die Anreise für Sie objektiv unmöglich geworden ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf allfällige Stornogebühren. Das Hotel ist verpflichtet die Kosten zu tragen und etwaige Anzahlungen zu erstatten.
Der Bund verordnet die sofortige Schliessung der Hotelbetriebe. In diesem Fall haben Sie als Gast kein Risiko zu tragen und das Hotel ist verpflichtet, Ihnen die angefallenen Kosten zu erstatten bzw. die Buchung kostenfrei zu stornieren.
Auch bei einer behördlich angeordneten schweizweiten Schließung vom Skigebiet gelten grundsätzlich die Stornobedingen des Hotels, da es hierbei um höhere Gewalt geht. Dies bedeutet, Sie als Gast werden gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.
Wir bieten Ihnen aus Kulanz jedoch die Möglichkeit, den versäumten Betrag als Gutschein innerhalb eines Jahres in der Alpenlodge Val Gronda einzulösen.
Auch bei einer behördlich angeordneten schweizweiten Absage von Grossanlässen gelten grundsätzlich die Stornobedingen des Hotels. Dies bedeutet, Sie werden als Gast gegebenenfalls schadenersatzpflichtig, denn das Stattfinden von externen Veranstaltungen gehört nicht zum Verantwortungsbereich des Hotels.
Wir bieten Ihnen aus Kulanz jedoch die Möglichkeit, den versäumten Betrag als Gutschein innerhalb eines Jahres in der Alpenlodge Val Gronda einzulösen.
Sie können nicht anreisen, weil eine behördliche Quarantäne besteht. Je nach Umstand werden Sie gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.
Sie möchten nicht anreisen oder frühzeitig abreisen, weil Sie bspw. Angst vor einer möglichen Ansteckung haben. Es gelten die üblichen Stornobedingungen des Hotels und Sie als Gast werden gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Sie sind erkrankt und können die Anreise nicht antreten.
Bei einer Erkrankung (egal ob Coronavirus oder andere Krankheit) werden die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen angewandt. Sie bleiben als Gast somit gemäss Stornobedingungen gegebenenfalls zahlungspflichtig. Allenfalls haben Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen, welche die Kosten übernimmt.