FAQ Buchungen & Stornierungen in der Alpenlodge

Was passiert mit meiner Buchung und Bezahlung wenn…

 

…ich als Gast aus einem Risikogebiet nicht erwünscht bin

Der Hotelbetrieb möchte trotz bestätigter Reservierung Sie als Gäste aus Risikogebieten nicht aufnehmen. Da bereits ein Vertragsverhältnis besteht ist das Hotel verpflichtet die Kosten zu tragen und Ihnen zu erstatten bzw. die Buchung kostenfrei zu stornieren.

…es gewisse Einreise-/Ausreisebeschränkungen gibt

Sie können nicht anreisen, da die Ausreise aus Ihrem Land oder die Einreise in die Schweiz nicht möglich ist. Da die Anreise für Sie objektiv unmöglich geworden ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf allfällige Stornogebühren. Das Hotel ist verpflichtet die Kosten zu tragen und etwaige Anzahlungen zu erstatten.

…der Hotelbetrieb schließt

Der Bund verordnet die sofortige Schliessung der Hotelbetriebe. In diesem Fall haben Sie als Gast kein Risiko zu tragen und das Hotel ist verpflichtet, Ihnen die angefallenen Kosten zu erstatten bzw. die Buchung kostenfrei zu stornieren.

…die Skilifte in Obersaxen schließen

Auch bei einer behördlich angeordneten schweizweiten Schließung vom Skigebiet gelten grundsätzlich die Stornobedingen des Hotels, da es hierbei um höhere Gewalt geht. Dies bedeutet, Sie als Gast werden gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.

Wir bieten Ihnen aus Kulanz jedoch die Möglichkeit, den versäumten Betrag als Gutschein innerhalb eines Jahres in der Alpenlodge Val Gronda einzulösen.

…externe Veranstaltungen oder Grossveranstaltungen die ich besuche abgesagt werden

Auch bei einer behördlich angeordneten schweizweiten Absage von Grossanlässen gelten grundsätzlich die Stornobedingen des Hotels. Dies bedeutet, Sie werden als Gast gegebenenfalls schadenersatzpflichtig, denn das Stattfinden von externen Veranstaltungen gehört nicht zum Verantwortungsbereich des Hotels.

Wir bieten Ihnen aus Kulanz jedoch die Möglichkeit, den versäumten Betrag als Gutschein innerhalb eines Jahres in der Alpenlodge Val Gronda einzulösen.

…eine Quarantänepflicht vorliegt

Sie können nicht anreisen, weil eine behördliche Quarantäne besteht. Je nach Umstand werden Sie gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.

  1. Sie stehen auf Grund einer möglichen Ansteckung unter Quarantäne und können die Reise nicht rechtzeitig antreten. In diesem Falle gelten die Stornierungsbedingungen des Hotels und Sie werden als Gast gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. Aus Kulanz bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit, den versäumten Betrag als Gutschein innerhalb eines Jahres in der Alpenlodge einzulösen.
  2. Sie haben trotz Reisewarnung Ihren Aufenthalt bei uns gebucht und möchten diesen nun wieder stornieren. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen des Hotels und Sie werden als Gast gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
  3. Sie haben vor Bekanntgabe einer Reisewarnung gebucht und möchten nun durch die verpflichtende Quarantäne im Voraus oder Nachgang an Ihren Urlaub nicht mehr anreisen. Das Hotel übernimmt bei einer Stornierung die Kosten.

…ich Angst vor einer Ansteckung habe

Sie möchten nicht anreisen oder frühzeitig abreisen, weil Sie bspw. Angst vor einer möglichen Ansteckung haben. Es gelten  die üblichen Stornobedingungen des Hotels und Sie als Gast werden gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

…ich erkankt bin

Sie sind erkrankt und können die Anreise nicht antreten.

Bei einer Erkrankung (egal ob Coronavirus oder andere Krankheit) werden die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen angewandt. Sie bleiben als Gast somit gemäss Stornobedingungen gegebenenfalls zahlungspflichtig. Allenfalls haben Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen, welche die Kosten übernimmt.

Copyrights © 2023 Hotel Alpenlodge Val Gronda. All Rights reserved.