Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind integrierter Bestandteil aller Verträge zwischen einem Gast bzw. einer Gruppe bis 10 gebuchter Hotelzimmer („Gast“) und der Hotelbetriebsgesellschaft Tschappinahüs AG (als Eigentümerin und Betreiberin der Alpenlodge Val Gronda) („Alpenlodge“), welche die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten und die damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen zum Inhalt haben.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Annahme
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn ein Antrag eines Gastes durch die elektronische Reservationsbestätigung der Alpenlodge schriftlich angenommen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich die Alpenlodge das Recht vor, provisorisch reservierte Zimmer anderweitig zu vergeben.

2.2. Änderungen
Änderungen des Vertrages oder der AGB bedürfen der Schriftform; allfällige AGB des Gastes finden keine Anwendung.

 

3. LEISTUNGEN DES GASTES

3.1. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. gesetzlicher MwSt. Die Kurtaxe ist im Zimmerpreis nicht inklusive. Die veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Ohne anderweitige Vereinbarung sind neben dem Frühstück keine Mahlzeiten inbegriffen.

3.2. Zahlungsmittel
Als Zahlungsmittel sind Kreditkarte (Mastercard, Visa), EC-Karte (Maestro) sowie Bargeld akzeptiert. Als Bankverbindung steht nachfolgendes Konto zur Verfügung:
Bank: Credit Suisse
IBAN: CH11 0483 5020 1175 9100 1
BIC: CRESCHZZ80A

3.3. Anzahlung
Es steht der Alpenlodge frei, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Bei Verstreichen der vereinbarten Anzahlungsfrist kann die Alpenlodge entweder ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder am Vertrag festhalten.

3.4. Fälligkeit
Es steht der Alpenlodge frei, Forderungen jederzeit in Rechnung zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Ansonsten sind Rechnungen innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Offene Forderungen sind ohne anderslautende Vereinbarung spätestens bei der Abreise durch den Gast zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.5. Bewilligungspflichtige Nutzung der Räumlichkeiten
Die kommerzielle Nutzung von Räumlichkeiten der Alpenlodge durch einen Gast bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung durch die Alpenlodge. Die Alpenlodge übernimmt jedoch keine Haftung für fehlende oder ungültige Bewilligungen oder Meldungen zur Nutzung.

 

4. GEGENLEISTUNGEN DER ALPENLODGE

4.1. Allgemeines
Die Alpenlodge verpflichtet sich zur mietweisen Überlassung der vereinbarten Räumlichkeiten (vorbehalten bleibt Ziffer 6.2(d)) und den damit zusammenhängenden vereinbarten Lieferungen und Leistungen.

4.2. Wellness
Der Wellness Bereich ist als Ruhezone angedacht. Bei Nichteinhalten dieser Richtlinie behält sich die Alpenlodge vor, Personen zum Verlassen des Spa-Bereichs aufzufordern. Das Betreten der Wellnesszone ist Kindern unter 16 Jahren nicht gestattet. Im gesamten Poolbereich ist Schwimmkleidung vorgeschrieben. Der Saunabereich ist Nacktzone.

Die Benutzung des hoteleigenen Wellnessbereiches ist für Hotelgäste kostenlos. Tagesgäste zahlen 35 CHF für ein Tagesticket.

4.3. Massage
Die Massagebehandlungen werden durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Die Alpenlodge übernimmt daher keinerlei Haftung für etwaige Komplikationen während und nach der Behandlung. Behandlungen sind bis 24 Stunden vorher buchbar und stets auf Anfrage. Die Stornierungsfrist beträgt 24 Stunden.

4.4. Weitere Leistungen
Wünscht der Gast Leistungen und/oder Lieferungen, die nicht von der Alpenlodge angeboten werden, so handelt die Alpenlodge lediglich als Vermittler der entsprechenden Leistungen. Diese Leistungen und/oder Lieferungen unterstehen nicht diesen AGB. Die Alpenlodge übernimmt hierfür keine Haftung.

 

5. CHECK-IN/CHECK-OUT

5.1. Allgemeines
Die Hotelzimmer sind ab 16 Uhr bis 19 Uhr bezugsbereit und stehen am Abreisetag bis 10.30 Uhr zur Verfügung.

5.2. Abweichende Vereinbarungen
(a) Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann mit der Alpenlodge vereinbart werden, sofern die Zimmer verfügbar sind. Dabei fällt für einen Check-out bis 16.00 Uhr eine Gebühr von 50 CHF pro Zimmer an.
(b) Beansprucht ein Gast das Hotelzimmer länger als unter Ziffer 5.1 oder Ziffer 5.2 vereinbart, so darf die Alpenlodge zusätzliche Gebühren erheben.

 

6. ANNULLATIONSBESTIMMUNGEN

6.1. Annullation durch den Gast
(a) Beansprucht ein Gast die vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder gibt er sie vorzeitig auf, fallen Annullationskosten an. Diese sind abhängig vom gewählten Tarif und werden im Angebot und der Reservationsbestätigung mitgeteilt. Im Falle einer Nicht Anreise (No Show) fallen stets 100% des gebuchten Reisepreises als Gebühren an

(b) Stichtag für die Berechnung der Annullationskosten ist der Tag des schriftlichen Zugangs der Annullation bei der Alpenlodge.

(c) Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise wird 100% der gebuchten Leistung geschuldet.

(d) Die nach Ziffer 3.3 geleistete Anzahlung wird mit den Annullationskosten verrechnet.

(e) Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen der Alpenlodge (und allfälliger Dritter) in jedem Fall vollumfänglich vom Gast zu bezahlen sind.

6.2. Annullation durch die Alpenlodge
(a) Die Alpenlodge ist berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne weitere Ankündigung aufzulösen, wenn der Vertrag unter falschen oder irreführenden Angaben zur Person des Gastes oder zum Zweck und Inhalt eines Anlasses oder Aufenthalts abgeschlossen wurde oder die Räumlichkeiten nicht vertragsgemäss genutzt werden.

(b) Die Alpenlodge ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

Höhere Gewalt oder andere von der Alpenlodge nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; oder Die Alpenlodge begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Alpenlodge gefährden kann.

(c) Bei berechtigtem Rücktritt der Alpenlodge entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

 

7. DATENSCHUTZ

Das Hotel verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Gästedaten sowie der Gäste-Nutzungsdaten zu beachten.

 

8. HAFTUNG

8.1. des Gastes
Der Gast haftet gegenüber der Alpenlodge für alle Beschädigungen, Verluste, Diebstähle oder andere Schäden, die durch ihn selbst oder durch einen Dritten, für welchen der Gast verantwortlich ist bzw. von ihm beauftragt war, verursacht oder eingebracht wurden. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen oder in der Hoteltiefgarage abgestellten Fahrzeuge.

8.2. des Hotels
(a) Die Alpenlodge haftet nicht für leicht- oder mittelfahrlässig verursachte vertragliche oder ausservertragliche Schäden. Sie haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder andere Folgeschäden. Die Haftung für Hilfspersonen der Alpenlodge wird, soweit gesetzlich zulässig, für jegliches Verschulden ausgeschlossen.

(b) Alle Ansprüche gegen die Alpenlodge verjähren grundsätzlich 3 Monate nach Abreise, sofern die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.

Haustiere sind nur in ausgewählten Zimmern und Zimmerkategorien erlaubt, nicht jedoch in den Restaurants sowie im Wellnessbereich. Für die spezielle Reinigung des Hotelzimmers verrechnet die Alpenlodge eine zusätzliche Pauschale von CHF 25.00 pro Nacht und Haustier (ohne Futter). Zudem behält sich die Alpenlodge vor, die durch Haustiere verursachten Schäden dem Gast in Rechnung zu stellen.

 

9. HAUSTIERE

Haustiere sind nur in ausgewählten Zimmern und Zimmerkategorien erlaubt, nicht jedoch in den Restaurants sowie im Wellnessbereich. Für die spezielle Reinigung des Hotelzimmers verrechnet die Alpenlodge eine zusätzliche Pauschale von CHF 25.00 pro Nacht und Haustier (ohne Futter). Zudem behält sich die Alpenlodge vor, die durch Haustiere verursachten Schäden dem Gast in Rechnung zu stellen.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Ungültige Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird der übrige Teil des Vertrages bzw. der AGB dadurch nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung ist diese durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, deren Zweck dem ursprünglich verfolgten Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

10.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Chur, Schweiz. Hotel- und Restaurantgäste stimmen den AGB mit Buchung eines Zimmers oder eines Tisches stillschweigend zu.

 

Obersaxen, Februar 2020

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